Gewalt

Gewalt am Arbeitsplatz gehört zu den arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und stellt eine besondere Form der arbeitsbedingten psychischen Belastung dar. Die Internationale Arbeitsagentur (ILO) definiert Gewalt am Arbeitsplatz als

"Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird."

Die Illustration zeigt einen aufgeregten großen Mann, der einem kleineren Mann droht. Im Hintergrund ist der Schatten des großen Mannes zu sehen. +
Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche

Gewalt drückt sich dabei in unterschiedlichen Formen aus. Neben verbaler Gewalt (Beleidigung, Nötigung, Drohung) gibt es physische Gewalt (tätliche Angriffe, Übergriffe). Unterschieden werden dabei als Motiv mangelnder Respekt oder die Absicht Betroffene zu verletzen oder zu schädigen. Repräsentative Umfragen auf europäischer Ebene zeigen, dass bis zu 12 Prozent der Befragten von verbaler Gewalt betroffen sind, von physischer Gewalt dagegen nur knapp 2 Prozent.

Text: Anne Gehrke, Christian Pangert

Handlungsmöglichkeiten:
Das können Sie konkret tun

Gegen Gewalt am Arbeitsplatz gibt es keine allgemeingültigen Patentrezepte. Alle Maßnahmen müssen stets adäquat zur Gefährdung sein. In jedem Fall bietet eine gute Organisation des Arbeitsschutzes eine wichtige Grundlage für die Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz.

Weitere Handlungsoptionen können sein:

  • Grundsatzerklärung gegen Gewalt (erzeugt Handlungssicherheit bei den Beschäftigten)
  • baulich-technische Maßnahmen (z.B. Zugangskontrollsysteme, Gestaltung von Wartebereichen)
  • organisatorische Maßnahmen (z.B. Vermeidung von Alleinarbeitsplätzen, Notrufschema, Unterweisung, Absprachen mit Sicherheitsdienst/Polizei)
  • personenbezogene Maßnahmen (z.B. Deeskalationstrainings, Kommunikationstrainings).