Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen

Sie wollen in Ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen durchführen? Hier gibt es mehr Informationen!

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Eine Zeichung eines Mannes, der mit vielen bunten Bällen jongliert unter der Lupe +
Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche


Gefährdungsbeurteilung: Pflicht des Arbeitgebers

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Danach müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie schließlich geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Dazu gehört auch die psychische Belastung bei der Arbeit.

Wann die psychische Belastung die Gesundheit beeinträchtigen kann

Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann aber auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen zeit- und leistungsbezogenen Anforderungen oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Daher ist es erforderlich, die psychische Belastung der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Schritt für Schritt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Dafür sind dafür im Einzelnen folgende Schritte zu planen und umzusetzen:

  • Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll,
  • Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit,
  • Beurteilung der psychischen Belastung,
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen (falls erforderlich),
  • Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen,
  • Aktualisierung/Fortschreibung der der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten,
  • Dokumentation.


Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Im Rahmen des Arbeitsprogramms Psyche wurden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" erarbeitet. Die "Empfehlungen" erläutern in sieben Schritten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, ihre Methoden und Instrumente. Damit wird ein Korridor beschrieben, innerhalb dessen sich die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bewegen sollte. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Unternehmen und betriebliche Arbeitsschutzakteure (u.a. Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit).
Download der Empfehlungen (PDF-Datei, 580 KB)


Psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit

Weitergehende Informationen zu psychischen Belastungsfaktoren bei der Arbeit gibt auch dieser Auszug aus dem Fachbuch der BAuA: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Erfahrungen und Empfehlungen. Berlin: Erich-Schmidt-Verlag, 2014
Auszug aus der Publikation (PDF-Datei, 95 KB)


Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erhalten Betriebe bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Auch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Informationen und Beratung an. Bei Fragen zum Thema ist es empfehlenswert, diese Angebote nachzufragen und zu nutzen.
Kontaktadressen für die Beratung und Unterstützung (PDF-Datei, 1 MB)

Text: Dr. David Beck