Arbeitspakete des Arbeitsprogramms

Die Illustration zeigt mehrere bunte ungeöffnet Pakete +
Quelle:Birte Cordes/GDA Psyche


Die Umsetzung des Arbeitsprogramms wird von der Arbeitsprogrammgruppe koordiniert. Die operative Umsetzung wird in Unterarbeitsgruppen organisiert, welche folgende Arbeitspakete (AP) bearbeiten: 

  • AP 1: Aufbau eines Steuerkreises (2012)

  • AP 2: Auftakt des Arbeitsprogramms (2012)

  • AP 3a: Information von Arbeitgebern und Beschäftigten (2012-2017)

  • AP 3b: Öffentlichkeitsarbeit (2012-2017)

  • AP 4/5: Qualifizierungsleitfaden für die Aufsichtspersonen der Länder und Unfallversicherungsträger (2012-2013) und Qualifizierung der Aufsichtspersonen der Länder und Unfallversicherungsträger (2013- 2014)

  • AP 6: Qualifizierung betrieblicher Akteure (2013-2017)

  • AP 7: Entwicklung und Verbreitung von Handlungshilfen und weiteren Unterstützungsangeboten für Betriebe und Beschäftigte (ab 2013)

  • AP 8: Identifizierung von Risikobereichen für psychische Belastungen (ab 2012).

  • AP 9: Identifizierung und Verbreitung von guten Praxisbeispielen/Handlungsansätze und modellhafte Erprobung betrieblicher Interventionen (2014-2018)

  • AP 10: Schwerpunktaktivitäten der Länder und Unfallversicherungsträger (2014-2018)

  • AP 11: Evaluation (2012-2018)