Soziale Beziehungen

Soziale Beziehungen bei der Arbeit sind gut gestaltet, wenn

  • auf die Würde und Unversehrtheit aller Beschäftigten geachtet wird.
  • hinreichende Möglichkeiten zu sozialem Austausch bestehen.
  • Beschäftigte bei Bedarf durch Kollegen/innen oder Vorgesetzte unterstützt werden.
  • Beschäftigte regelmäßig Rückmeldung und Anerkennung von ihren Vorgesetzten erhalten.
  • Regelungen zum Umgang mit Konflikten und Fehlern getroffen sind und umgesetzt werden (offene Fehlerkultur).
  • Führungskräfte und Kollegen/innen respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen.
  • Führungskräfte genügend Zeit und Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten, um die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz angemessen und wertschätzend gestalten zu können.

Wichtige Aspekte der Beurteilung und Gestaltung sind die Möglichkeiten zum sozialen Austausch und die Qualität sozialer Beziehungen zwischen Kollegen und Kolleginnen (einschließlich interorganisationaler Beziehungen, z. B. Netzwerke, Gremienarbeit) und von Vorgesetzten zu Mitarbeitenden.

Eine Gefährdung durch die mit sozialen Beziehungen verbundene psychische Belastung ist soweit wie möglich zu vermeiden (siehe Tabelle 4).

Kollegen und Kolleginnen
  • unzureichende Möglichkeiten zum sozialen Austausch
  • mangelnde soziale Unterstützung (z. B. fehlende Hilfeleistung, kein Zuspruch)
  • häufige Streitigkeiten, Konflikte, Aggressionen und Gewalt
  • destruktives Verhalten (Herabwürdigung, Bloßstellen, Beschimpfen, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Belästigung)
  • Zulassen von destruktivem Verhalten
Vorgesetzte zu Mitarbeitenden
  • fehlende Rückmeldung und Anerkennung
  • unzureichende Möglichkeiten zum sozialen Austausch
  • mangelnde soziale Unterstützung (z. B. fehlende Hilfeleistung, kein Zuspruch)
  • häufige Streitigkeiten, Konflikte, Aggressionen oder Gewalt
  • destruktives Verhalten (Herabwürdigung, Bloßstellen, Beschimpfen, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Belästigung)
  • Zulassen von destruktivem Verhalten

Tabelle 4: Merkmale sozialer Beziehungen, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist

Entsprechend ihrem jeweiligen Anwendungsbereich sind folgende Vorschriften, Regeln, Grundsätze, Leitlinien zu beachten

  • TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen