Ziele

    Das GDA-Programm „Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei psychischer Belastung“ setzt das Programm „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ aus der zweiten Periode fort. Vorrangiges Ziel ist dabei die adäquate Berücksichtigung psychischer Belastung bei der Arbeit im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen und die Handlungssicherheit aller Arbeitsschutzakteure in diesem Themenfeld zu verbessern.

    Das Gesamtziel des GDA-Programms Psyche richtet sich daher auf die flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie auf die Vermeidung von Gefährdungen der Gesundheit durch arbeitsbedingte psychische Belastung. Im Fokus des GDA-Arbeitsprogramms Psyche stehen kleine und mittlere Betriebe, die durch Aufsicht und Beratung unterstützt und befähigt werden sollen, der Gefährdungsbeurteilung bei psychischer Belastung nachzukommen.

    Ein hoher Anteil der Aufsichtspersonen der GDA-Träger hat zwischenzeitlich bereits eine Grundqualifikation in dem Themenfeld erhalten und Erfahrungen mit Aufsicht und Beratung zu psychischer Belastung bei der Arbeit gesammelt.

    Die Akzeptanz der betrieblichen Akteure hat sich in den letzten Jahren in Bezug auf das Thema deutlich verbessert. Vor dem Hintergrund der digitalen Transformation und der Corona-Pandemie will das Arbeitsprogramm Psyche dabei unterstützen, die Arbeitswelt im Hinblick auf die auftretenden psychischen Belastungen sicher und gesund zu gestalten.

    Die übergeordneten, festgelegten Handlungsfelder lauten:

    • weitere Erhöhung des Anteils von Betrieben mit einer auch in Hinblick auf psychische Belastung angemessenen Gefährdungsbeurteilung
    • Weiterentwicklung des Beratungs- und Überwachungsstandards im Themenfeld
    • Weiterentwicklung abgestimmter Informationsmaterialien als Orientierungshilfe für die Akteure im Arbeitsschutz.
    • Koordination und Weiterentwicklung des Vorschriften- und Regelwerks zur Berücksichtigung psychischer Belastung